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In dieser Kleinkläranlage steckt Erfahrung. Klärofix ist ein qualitativ hochwertiges System mit hoher Betriebssicherheit und niedrigen Betriebskosten, ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Wir, als Ihr Partner für Kleinkläranlagen in Bayern beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich und stehen auch für eine kompetente Wartung zur Verfügung.
Wir übernehmen die komplette Wartung Ihrer Kleinkläranlage
Ebenso wie Ihre Heizanlage sich jährlich einer Prüfung durch den Kaminkehrer unterziehen muss, um zu gewährleisten, dass alles richtig funktioniert, benötigen Sie für Ihre Kleinkläranlage ab und zu eine Wartung, die Funktionalität und Sicherheit bescheinigen.
Die meisten Kleinkläranlagen erfordern eine Wartung von 1-3 mal pro Jahr. Festgelegt wird dies in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Umwelt. Das Betriebstagebuch, in dem vom Betreiber evtl. Störungen und Reparaturen notiert werden, wird ebenso bei der Wartung eingesehen.
Lassen Sie Ihre Anlage von einem fach- und sachkundigen Betrieb warten. Wir, die Firma Di-Qual sind auf diese Wartungen spezialisiert und zertifiziert und durch Seminare und Weiterbildungen immer auf dem technisch neuesten Stand. In Bayern, im Raum um Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und im angrenzenden Salzburger Land sind wir Ihr zuverlässiger Partner vorort.
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Gerne können Sie auch telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.
Kleinkläranlagen sind Abwasserklärsysteme für Ein- u. Mehrfamilienhäuser, die nicht an einem Sammelkanal angeschlossen sind. Diese Situation findet man häufig im ländlichen Raum vor. Kleinkläranlagen in Bayern sind daher keine Seltenheit.
Das bundeseinheitliche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (Bay WG) bilden die Grundlage zum Schutze des Trinkwassers.
Der Anschlussgrad an den Kanal in Bayern beträgt bereits 93 %. Die restlichen 7 % verursachen 70 % der Schmutzfrachten in das Grundwasser.
Bayr. Bauordnung Art. 42:
Die Beseitigung des Abwassers von nicht an den Sammelkanal angeschlossenen Anwesen muss einwandfrei gesichert sein.
* WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Bay WG Bayerisches Wassergesetz
Zuerst muss ein Gutachten durch einen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) erstellt werden, das vom zuständigen Landratsamt genehmigt wird. Anschließend erfolgt der Einbau des Systems und die Abnahme durch einen PSW. Mit der Rechnung der Einbaufirma und dem Abnahmegutachten können Sie dann bei der Gemeinde die Förderung beantragen.
Jährlich werden 3 Wartungen durchgeführt, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Einige Anlagen müssen nur zweimal gewartet werden (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). Es erfolgt zudem eine 2-jährliche Kontrolle der Anlage von einem PSW sowie die Kontrolle der durchgeführten Wartungen. Das Ergebnis wird an das Landratsamt gemeldet.
Bayernweit gibt es über 400 Private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW), die Sie hier finden: PSW Bayern
Der PSW erstellt zuerst ein Gutachten und legt fest, wie groß die Anlage sein muss (EW). Ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur, Maurermeister) fertigt dann Abwasserpläne im Maßstab 1:5000, 1:1000, 1:100 Grundriss und Schnitt an. Diese werden mit dem Gutachten beim zuständigen Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Nach der Genehmigung erfolgt der Einbau.
Nach dem Einbau nimmt der PSW die Anlage ab und schreibt ein Gutachten über den ordnungsgemäßen Einbau. Mit diesem Gutachten und der Rechnung der Einbaufirma beantragen Sie dann bei der Gemeinde die Förderung.
Diese Schritte sind für jede Art von Kleinkläranlagennachrüstung und -neubau erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um eine Pflanzenkläranlage, eine Tropfkörperkläranlage, eine Festbettanlage oder eine Belebungsanlage handelt.
In der Eigenüberwachungsverordnung ist gesetzlich festgelegt, dass mechanisch belüftete Anlagen 2 x jährlich gewartet werden müssen. Die „klärofix”-Anlage muss gemäß dieser Verordnung nur 2 x jährlich gewartet werden, da sie ein Alarmsystem besitzt, das bei Fehlfunktion oder Stromausfall Alarm gibt. (Zulassung)
Bei der Wartung wird das Schlammvolumen in der Vorklärung gemessen sowie einige chemische Bestimmungen wie pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur, O2-Gehalt, und der CSB-Wert. Der CSB-Wert (chemischer Sauerstoffbedarf) gibt an, wie viel Sauerstoff die Bakterien pro Liter Wasser benötigen, um das Abwasser zu reinigen.
Da man in der Regel diese Werte nicht selbst bestimmen kann, ist es ratsam, eine Fachfirma mit der Wartung zu beauftragen. Es wird ein Wartungsprotokoll angefertigt, dessen Kopie der Betreiber mit der Rechnung zugesendet bekommt.
Bei der 2-jährigen Kontrolle der Anlage durch einen PSW (Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft) wird überprüft, ob eine regelmäßige Wartung stattgefunden hat und ob die Werte unter der gesetzlichen Höchstgrenze CSB 150 mg/l liegen. Der PSW meldet nach der Kontrolle dem zuständigen Landratsamt, dass alles in Ordnung ist.
Können Sie die Wartungen nicht nachweisen, so wird das Landratsamt einschreiten.
Für jede nachgerüstete oder neugebaute Kleinkläranlage gibt es einen Sockelbetrag von 1.500 € (kleinstmögliche Einheit = 4 EW). Für jeden weiteren Bewohner wird der Betrag um jeweils 250 € erhöht. Eine 8 EW nachgerüstete Anlage wird somit mit 1.500 + 4 x 250 € gefördert.
Bei einem Neubau einer 8 EW Anlage wird zusätzlich der neue Kleinkläranlagenbehälter (Monolith oder Stahlbeton-Schachtringbauweise) mit einmalig 750 € gefördert.
Bei einem Neubau einer 8 EW Anlage beträgt die Förderung somit 1.500 + 1.000 + 750 = 3.250 €.
Bei 4 EW Nachrüstung beträgt die Förderung 1.500 €.
Bei 6 EW Nachrüstung beträgt die Förderung 2.000 €.
Bei 6 EW Neubau beträgt die Förderung 2.750 €.
Bei einer Nachrüstung 4 EW dauert der Einbau etwa einen 3/4 Arbeitstag.
Zum Arbeitsbeginn kommt ein Entsorger, entleert die Anlage und reinigt diese mittels Hochdruckreiniger. Sollten kleine Schadstellen vorhanden sein, werden diese von uns saniert. Anschließend wird die Dichtigkeit der Grube überprüft und der Nachrüstsatz eingebaut. Der Schaltschrank wird angebracht, die Anlage angeschlossen und danach erfolgt die Einweisung des Bauherrn/der Baufrau in die Technik.
Der Neubau einer Anlage dauert etwa einen Arbeitstag.
Zum Arbeitsbeginn kommt der Bagger und erstellt die Grube für den Kleinkläranlagenbehälter. Mit dem Bagger werden die Schachtringe hineingehoben und mit einer sulfatbeständigen Dichtschlämme die Ringe miteinander verbunden.
Danach erfolgt der Einbau der Technik, die Aufhängung des Schaltschrankes und die Einweisung des Bauherrn/der Baufrau in die Technik.
Es ist nicht mehr notwendig, die Grube jährlich zu entleeren. Da immer ein bestimmter Teil des Restsschlammes aus der Biologie zurück in die Vorklärung befördert wird, wird der Schlamm immer wieder „mitverarbeitet“, sodass der Schlamm besser eingedickt wird.
Bei der Wartung wird das Schlammvolumen jeweils überprüft und dann bei entsprechender Menge der Bauherr/die Baufrau darauf hingewiesen, dass die Grube geleert werden muss. Dies fällt etwa alle 2-3 Jahre an.
Bei Klärofix befinden sich keine Pumpen und elektrischen Teile im Abwasser, wodurch sich auch der geringe Stromverbrauch erklärt.
Bei einer 4 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 20 €. (45 Watt)
Bei einer 8 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 36 €. ( 86 Watt)
Bei einer 12 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 50 €. (120 Watt)
Bei einer 20 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 100 € (284 Watt)
Die niedrigen Stromkosten erklären sich dadurch, dass Klärofix keine Pumpen benötigt, die viel Strom brauchen. Der Luftverdichter „arbeitet“ nur dann, wenn Luft gebraucht wird. Während der Absetzphase findet beispielsweise keine Aktivität statt.
Zufriedene Kunden sind unser oberstes Gebot bei unseren ausgeführten Arbeiten. Hier ein kleiner Auszug der ca. 800 von uns fertiggestellten Kleinkläranlagen.
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| König Rudolf | Dietwies | 8 EW Nachrüstung |
| Rausch Peter | Nothbichln | 8 EW Neubau |
| Rehrl Hans | Lebenau | 4 EW Neubau |
| Sedlatschek | Nilling | 8 EW Neubau |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Kräbl Franz | Abtenham | 8 EW Neubau |
| Hanesch Egidius | Schlichten | 4 EW Neubau |
| Kellner Johann jun. | Hof | 8 EW Neubau |
| Fuchs Georg | Kugelthal | 16 EW Neubau |
| Pospiech Andreas | Bergham | 8 EW Neubau |
| Hörtreiter Alois | Dunsting | 4 EW Neubau |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Mörner Josef | Viehausen | 4 EW Nachrüstung |
| Mörner Josef | Viehausen | 4 EW Neubau |
| Breitenlohner Ludwig | Auf der Maser | 8 EW Neubau |
| Breitenlohner Ludwig | Auf der Maser | 12 EW Neubau |
| Breitenlohner Ludwig | Staffeggalm | 4 EW Neubau |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Friedrich Peter | Triftmeisterau | 8 EW Nachrüstung |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Rehrl Hans | Straß | 4 EW Neubau |
| Kern Christian | Kulbing | 8 EW Neubau |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Heliel Rosmarie | Mooswastl | 8 EW Neubau |
| Schinagl Martin | Neusillersdorf | 8 EW Nachrüstung |
| Hagenauer Siegfried | Schmiedbauer | 16 EW Neubau |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Schuhbäck Albert | Oberhafing | 6 EW Neubau |
| Kaufhold Rolf | Mitterroidham | 4 EW Neubau |
| Name | Straße / Ortsteil | EW / Projekt |
|---|---|---|
| Dippold Waldemar | Osterbuchberg | 4 EW Neubau |
| Wallner Josef | Osterbuchberg | 12 EW Neubau |
Das europäische Gesetz zur nachhaltigen Reinigung der häuslichen Abwässer wird in Österreich umgesetzt und von Land und Bund finanziell stark gefördert.
Um der Umsetzung dieser Vorschrift nachzukommen, erstellen alle Gemeinden Abwasserkonzepte, in denen festgelegt wird, welche Gemeindebereiche an den Kanal angeschlossen werden. In Österreich wird mit einer sogenannten „gelben Linie“ festgelegt, welche Gemeindebereiche an den Kanal angeschlossen werden (innerhalb der gelben Linie), und welche Gemeindeteile nicht an den Kanal angeschlossen werden (außerhalb der gelben Linie).
Alle Grundstücksbesitzer, deren Häuser nicht an den Kanal angeschlossen werden, sind verpflichtet, ihre Klärgrube/Senkgrube mit einer biologischen Stufe nachzurüsten.
Die bisher bestehenden Klärgruben/Senkgruben reinigen das häusliche Abwasser zu ca. 30 %. Grundsätzlich basieren alle Nachrüstungsarten auf dem gleichen Prinzip: Die im Abwasser befindlichen Bakterien werden durch die Zugabe von Luft/Sauerstoff dazu angeregt, die Schmutz- und Schadstoffe aus dem Wasser zu „fressen“. Dadurch wird eine bis zu 99%-ige Reinigung des Abwassers erreicht.
In letzter Zeit haben sich hierbei die Belebungsanlagen durch technische Neuerungen immer mehr durchgesetzt. Vorteil dieser Anlagen ist, dass sie in bestehende Klärgruben/Senkgruben eingebaut werden können.
Einige dieser Anlagen (z.B. Klärofix) haben keine Pumpen und keine elektrischen Teile im Abwasser, was zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebsstabilität führt.
Die Stromkosten werden durch energieoptimierte Abläufe beispielsweise bei einer 4-Einwohner-Anlage (4 EW) auf ca. 30 € /Jahr (je nach Abwasseranfall) gesenkt.
Alle technischen Anlagen zur Reinigung des Abwassers besitzen zudem eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, sind geprüft nach der EN 12566-3 und sind CE gekennzeichnet.
Die Klärofix-Kleinkläranlage verfügt als erste und derzeit einzige Kleinkläranlage über das österreichische Gütesiegel der Gütegemeinschaft Wassertechnik.
Alle Anlagetypen sowohl mit, als auch ohne technische Abwasserbelüftung, müssen durch den Betreiber und/oder einen Fachmann gewartet werden. Der Einbau der Anlage wird durch einen Wassersachverständigen des Landes abgenommen und der Vollzug an die Förderstelle gemeldet. Die durchschnittliche Förderung einer Kleinkläranlage beträgt ca. 50-60 % der entstandenen Kosten.
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